Verbraucherschutz-Themen

Holen Sie sich Ihre Kreditgebühren zurück!

Seit dem 13.05.2014 gilt das Urteil des BGH, dass angefallene Kreditbearbeitungsgebühren der Banken nicht rechtens waren (Az: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Diese Entgelte oder Kreditgebühren fallen unterschiedlich hoch aus und werden von den Banken unterschiedlich festgelegt. Zum Beispiel verlangen Targobank, Postbank oder Hypovereinsbank 3% Bearbeitungsgebühr. Bei einer Kreditsumme von 10.000,- € immerhin

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Versicherungen dürfen an ihr angespartes Kapital!

Ab 2015 wird der sogenannte Garantiezins von 1,75% auf 1,25% fallen. Das ist weniger dramatisch, da die wirkliche Rendite damit nichts zu tun hat. Ihre Beiträge kommen ohnehin nicht zu 100% im Sparkapital an, sondern werden regelmäßig um die anfallenden Kosten reduziert. Wie genau hier kalkuliert und verrechnet wird, das ist nur schwer zu kontrollieren.

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