Das neue Altersvorsorgedepot: Was Riester-Sparer jetzt wissen müssen
Zuletzt aktualisiert: 03. April 2026 | Hinweis: Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Start: 1. Januar 2027.
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag nach über 20 Jahren eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Das Herzstück: das neue Altersvorsorgedepot. Es soll die vielkritisierte Riester-Rente ablösen und Millionen Sparern erstmals die Möglichkeit geben, mit staatlicher Förderung direkt in ETFs und Fonds zu investieren – ohne den teuren Versicherungsmantel, der bei Riester so viel Rendite gekostet hat.
Was bedeutet das für Sie? Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen? Und wo lauern neue Fallstricke? Als Verbraucherschützer ordne ich die Reform ein – mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Sie regelmäßig einzahlen und dafür Zulagen vom Staat erhalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Das klingt erstmal riskanter – bedeutet aber, dass Ihr Geld endlich vollständig am Kapitalmarkt arbeiten kann, statt in niedrig verzinsten Garantieprodukten zu versauern.
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Banken, Fondsgesellschaften, Neobroker und sogar der Staat selbst Altersvorsorgedepots anbieten können. Sie zahlen mindestens 10 Euro pro Monat ein, wählen Ihre Anlage aus einer zugelassenen Produktliste – und der Staat legt drauf.
Die neue Förderung im Überblick
Die Förderung wird deutlich einfacher als bei Riester. Statt komplizierter einkommensabhängiger Berechnungen gilt: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr gibt der Staat dazu.
Grundzulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu (maximal 180 Euro). Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent (maximal 360 Euro). Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr – bei Riester waren es nur 175 Euro.
Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag. Bei Riester reichten dafür teilweise schon 5 Euro im Monat – das ist ein wichtiger Unterschied für Geringverdiener mit Kindern.
Berufseinsteiger-Bonus: Unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 Euro.
Rechenbeispiel: Wer 150 Euro im Monat einzahlt (1.800 Euro pro Jahr), erhält 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Wohlgemerkt: Das ist kein Geschenk – die Förderung ist an klare Bedingungen geknüpft. Das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden und wird in der Auszahlphase voll versteuert. Aber als Anreiz für die private Vorsorge ist das für viele ein echtes Argument.
Was kann ich einzahlen?
Gefördert: Bis zu 1.800 Euro pro Jahr (ohne Zulagen). Darauf gibt es die oben genannten Zulagen und den Sonderausgabenabzug.
Zusätzlich möglich: Bis zu 6.840 Euro pro Jahr insgesamt. Für alles über 1.800 Euro gibt es keine Zulagen – aber Sie profitieren vom Steuerstundungseffekt, weil in der Ansparphase keine Abgeltungssteuer anfällt. Ihr Kapital wächst also brutto für netto.
Zum Vergleich: Bei Riester waren maximal 2.100 Euro pro Jahr förderfähig (inklusive Zulagen).
Altersvorsorgedepot vs. Riester: Die wichtigsten Unterschiede
Beitragsgarantie: Bei Riester musste der Anbieter garantieren, dass am Ende mindestens alle eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Das klingt sicher, hat aber dazu geführt, dass kaum in Aktien investiert werden konnte. Ergebnis: miserable Renditen. Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht. Sie können zu 100 Prozent in einen weltweiten Aktien-ETF investieren. Es gibt aber weiterhin Garantieprodukte für sicherheitsorientierte Sparer (100 oder 80 Prozent Kapitalerhalt).
Kosten: Riester-Produkte kosten oft 2 bis 3 Prozent pro Jahr an Effektivkosten. Das frisst über Jahrzehnte einen erheblichen Teil der Rendite. Für das neue Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von 1 Prozent. Ein selbst gewählter ETF kostet typischerweise nur 0,1 bis 0,2 Prozent.
Auszahlphase: Bei Riester waren Sie an eine lebenslange Verrentung gebunden – mit oft miserablen Rentenfaktoren. Im neuen System gibt es mehr Flexibilität: lebenslange Rente, Auszahlungsplan bis 85 oder Kombinationen. Bis zu 30 Prozent können bei Renteneintritt sofort entnommen werden.
Förderberechtigung: Riester war auf gesetzlich Rentenversicherte beschränkt. Das Altersvorsorgedepot steht auch Selbstständigen offen – das betrifft rund 4 Millionen Menschen, die bisher komplett ausgeschlossen waren.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Für alle bestehenden Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Niemand wird gezwungen zu wechseln. Sie haben drei Optionen:
Option 1 – Behalten: Ihr Vertrag läuft weiter mit der bisherigen Fördersystematik (175 Euro Grundzulage, Kinderzulagen). Die Beitragsgarantie bleibt bestehen. Aber auch die hohen Kosten laufen weiter.
Option 2 – Wechseln: Sie übertragen Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot. Die bisher erhaltenen Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Ist der Vertrag fünf Jahre oder älter, ist der Wechsel kostenlos. Bei jüngeren Verträgen darf der Anbieter maximal 150 Euro verlangen. Wichtig: Ab dem Wechsel gelten die neuen Förderkonditionen.
Option 3 – Bewusst im alten System bleiben und später wechseln: Diese Strategie ist nur in einem speziellen Fall sinnvoll: Wenn Sie als Geringverdiener mit mehreren Kindern im alten Riester-System eine besonders hohe Förderquote haben. Dann kann es sich lohnen, die alten Zulagen (175 Euro Grundzulage plus bis zu 300 Euro pro Kind – schon ab 5 Euro monatlich) weiter mitzunehmen und erst kurz vor Renteneintritt ins neue System zu wechseln. Der Clou: Sie profitieren jahrelang von der höheren alten Förderung und umgehen am Ende die teure Versicherungslösung in der Auszahlphase, indem Sie dann einen flexiblen Auszahlungsplan bis 85 wählen. Ob das für Ihre persönliche Situation aufgeht, können Sie mit unserem Vorsorge-Vergleich-Rechner prüfen.
Den alten Vertrag einfach beitragsfrei stehen zu lassen, ist dagegen in den seltensten Fällen sinnvoll. Denn auch bei einem ruhenden Vertrag laufen die Verwaltungskosten von oft 2 bis 3 Prozent pro Jahr weiter und fressen Ihr Kapital auf. In den meisten Fällen ist eine vollständige Übertragung ins AV-Depot die bessere Wahl.
Auf keinen Fall kündigen! Bei einer Kündigung müssen sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Die Auszahlphase: Hier liegt der größte Vorteil
Viele Riester-Sparer unterschätzen, wie sehr die Auszahlphase das Ergebnis beeinflusst. Sie haben über Jahrzehnte brav eingezahlt, ordentliche Zulagen kassiert – und dann bekommen Sie einen miserablen Rentenfaktor, der das Ergebnis wieder zunichtemacht.
Was ist der Rentenfaktor? Er gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Viele Riester-Verträge liegen bei Rentenfaktoren zwischen 18 und 25 Euro. Das heißt: Aus 50.000 Euro angespartem Kapital werden vielleicht 100 bis 125 Euro monatliche Rente. Das rechnet sich erst, wenn Sie deutlich über 90 werden.
Das neue System bietet einen Ausweg: Sie können statt der teuren Verrentung einen Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft – aber auch darüber hinaus gestreckt werden kann. Ihr Kapital wird dabei über die gewählte Laufzeit verteilt ausgezahlt, ohne dass ein Versicherer daran verdient. Eine zusätzliche Rentenversicherung ab 85, wie sie beim alten Riester verpflichtend war, entfällt. Und ein weiterer wichtiger Unterschied: Falls Sie vor Ablauf des Auszahlungsplans versterben, ist das Restkapital vererbbar. Bei einer lebenslangen Verrentung wäre das Geld verloren.
Kurz vor der Rente? Das müssen Sie wissen!
Wenn Sie kurz vor dem Renteneintritt stehen, ist folgender Punkt entscheidend: Gehen Sie nicht 2026 noch in die Riester-Auszahlphase!
Der Grund: Wenn Sie heute in die Auszahlphase wechseln, muss Ihr Anbieter einen Teil Ihres Guthabens in eine Rentenversicherung ab 85 umwandeln. Die Versicherer verlangen dafür erneut Abschluss- und Verwaltungskosten – teilweise im vierstelligen Bereich. Ab 2027 entfällt diese Pflicht: Ihr Auszahlplan läuft einfach bis 85, ohne teure Zusatzversicherung.
Ein halbes Jahr Geduld kann tausende Euro Unterschied machen.
Wer allerdings bereits eine Riester-Rente ausgezahlt bekommt, kann leider nicht mehr ins neue System wechseln.
Für wen lohnt sich der Wechsel – und für wen nicht?
Wechsel prüfenswert: Singles und Gutverdiener ohne Kinder, die von den festen Riester-Zulagen ohnehin wenig hatten und hohe Vertragskosten zahlen. Sparer mit noch 15 Jahren oder mehr bis zur Rente, die die höhere Aktienrendite nutzen können. Selbstständige, die erstmals Zugang zum geförderten System bekommen. Sparer mit schlechtem Rentenfaktor, die über den Auszahlungsplan die teure Verrentung umgehen können.
Eher im alten System bleiben – mit klarer Strategie: Geringverdiener mit mehreren Kindern, die im alten System eine besonders hohe Förderquote haben. Hier kann es sich lohnen, die alte Förderung so lange wie möglich mitzunehmen – und erst kurz vor der Rente ins neue System zu wechseln, um die flexiblere und günstigere Auszahlphase zu nutzen (siehe oben, Option 3). Achtung: Durch die verbesserte Kinderzulage im neuen System (volle 300 Euro pro Kind schon ab 25 Euro monatlich) schrumpft dieser Vorteil auf immer weniger Konstellationen.
Sonderfall Beitragsgarantie: Wer kurz vor der Rente steht und dessen Riester-Kapital im Minus ist, profitiert von der Beitragsgarantie des alten Systems – der Anbieter muss dann mindestens die eingezahlten Beiträge auszahlen. Im AV-Depot gibt es diesen Schutz nicht. In diesem Fall ist das Behalten des alten Vertrags die sicherere Wahl.
Nutzen Sie unseren Vorsorge-Vergleich-Rechner, um Ihre persönliche Situation in 60 Sekunden einzuschätzen.
Für Fortgeschrittene: Drei clevere Strategien
Die folgenden Tipps gehen über den Standardfall hinaus. Sie richten sich an Sparer, die das Maximum aus dem neuen System herausholen wollen – oder die in einer besonderen Situation stecken.
Strategie 1: Zwei AV-Depots – Steuerstundung maximieren
Was viele nicht wissen: Laut Gesetzentwurf sind bis zu zwei AV-Depots pro Person möglich. In jedes können Sie maximal 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Die staatliche Förderung gibt es allerdings nur einmal – auf insgesamt maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag. Ab dem dritten Vertrag gibt es keine Förderung mehr.
Der Clou liegt in der unterschiedlichen Besteuerung der beiden Töpfe. Das erste Depot besparen Sie gefördert mit bis zu 1.800 Euro pro Jahr. Sie kassieren die Zulagen, die Ansparphase ist steuerfrei – aber in der Auszahlphase wird alles mit Ihrem vollen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Genau wie bei der gesetzlichen Rente.
Das zweite Depot besparen Sie ungefördert mit weiteren bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Auch hier ist die Ansparphase komplett steuerfrei – keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale. Der große Vorteil zeigt sich aber bei der Auszahlung: Der ungeförderte Anteil wird deutlich günstiger besteuert. Bei monatlicher Auszahlung greift nur die Ertragsanteilsbesteuerung – das heißt, nur ein kleiner Teil Ihrer Auszahlung ist überhaupt steuerpflichtig. Bei einer Einmalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit gilt sogar das Halbeinkünfteverfahren: Sie versteuern nur die Hälfte der Gewinne.
Wer also mehr als 150 Euro im Monat sparen kann, sollte über zwei Depots nachdenken. Das ist kein Steuertrick, sondern vom Gesetzgeber so vorgesehen.
Strategie 2: Riester-Förderung kassieren, kurz vor Rente wechseln
Diese Strategie richtet sich an Geringverdiener mit mehreren Kindern. Wenn Sie im alten Riester-System eine besonders hohe Förderquote haben – etwa weil Sie schon ab 5 Euro monatlich die vollen 175 Euro Grundzulage plus bis zu 300 Euro pro Kind erhalten – dann kann es sich lohnen, im alten System zu bleiben und die Förderung weiter mitzunehmen.
Der Kniff: Sie kassieren jahrelang die höheren alten Zulagen und wechseln erst kurz vor dem Renteneintritt ins neue System. Dort nutzen Sie dann die flexiblere Auszahlphase – insbesondere den Auszahlungsplan statt der teuren Verrentung. So umgehen Sie den schlechten Rentenfaktor und die Kosten für die Rentenversicherung, die Ihr alter Anbieter Ihnen sonst aufdrücken würde. Die bisher erhaltenen Zulagen müssen beim Wechsel nicht zurückgezahlt werden.
Ob diese Strategie in Ihrer Situation aufgeht, können Sie mit unserem Vorsorge-Vergleich prüfen.
Strategie 3: Wohnriester-Vertrag, den Sie nicht mehr brauchen
Viele Sparer haben vor Jahren einen Wohnriester-Bausparvertrag abgeschlossen – mit dem Ziel, irgendwann eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Doch die Lebensumstände ändern sich: Vielleicht haben Sie sich gegen den Kauf entschieden, vielleicht sind die Preise davongelaufen, vielleicht passt das Eigenheim einfach nicht mehr in Ihre Lebensplanung. Bisher saßen Sie damit in der Falle, weil das Geld zweckgebunden war.
Ab 2027 bietet sich ein möglicher Ausweg: Sie könnten das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen und es für die klassische Altersvorsorge nutzen – statt es in einer Immobilie zu binden, die Sie gar nicht mehr wollen. Die Grundregel, dass ein Wechsel ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich ist, gilt für alle Riester-Verträge. Allerdings muss ich an dieser Stelle ehrlich sein: Wie genau der Wechsel aus einem Wohnriester-Bausparvertrag in ein AV-Depot abläuft, ist in den Details noch nicht abschließend geregelt. Wenn Sie in dieser Situation stecken, lassen Sie sich individuell beraten – zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem unabhängigen Honorarberater.
Achtung: Wo Verbraucherfallen drohen
Als Verbraucherschützer muss ich klar sagen: Die Reform ist ein Fortschritt, aber sie löst nicht alle Probleme.
Kostendeckel gilt nur fürs Standardprodukt. Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt mit maximal 1 Prozent Effektivkosten anbieten. Daneben darf er aber beliebig viele andere Produkte anbieten – mit höheren Kosten. Diese sind genauso staatlich gefördert und bekommen dieselben Zulagen. Raten Sie mal, welches Produkt Ihnen Ihr Bankberater empfehlen wird? Das teurere, weil er daran mehr verdient. Das ist exakt derselbe Fehler wie bei Riester.
An den Vertriebsanreizen ändert sich nichts. Provisionsbasierte Vermittler werden weiterhin die Produkte verkaufen, an denen sie am meisten verdienen. Es droht eine Verkaufswelle teurer Produkte, die als „Premium“ oder „individuell beraten“ vermarktet werden.
Entnahme für Wohneigentum ist kein Pflichtbestandteil mehr. Bei Riester musste jeder Vertrag die Möglichkeit enthalten, Guthaben für selbstgenutztes Wohneigentum zu entnehmen. Beim neuen Altersvorsorgedepot ist das optional – der Anbieter kann es anbieten, muss es aber nicht. Wer also plant, sein Depot-Guthaben später für den Kauf, Bau oder die Tilgung einer Immobilie zu nutzen, muss beim Vertragsabschluss gezielt darauf achten, dass der gewählte Anbieter diese Option vorsieht. Gerade bei günstigen Neobrokern könnte diese Möglichkeit fehlen. Auch die bisherige Mindestentnahme von 3.000 Euro entfällt – das macht kleinere Entnahmen künftig einfacher, sofern der Anbieter die Option überhaupt anbietet.
Meine konkreten Empfehlungen: Fragen Sie explizit nach dem Standardprodukt. Oder eröffnen Sie das Depot bei einem günstigen Online-Broker und wählen selbst einen weltweiten ETF für 0,1 bis 0,2 Prozent Kosten. Wer unsicher ist, kann auf das staatlich organisierte Standarddepot warten – das soll die günstigste und einfachste Option werden. Meiden Sie provisionsbasierte Verkaufsgespräche und lassen Sie sich stattdessen unabhängig beraten – etwa bei den Verbraucherzentralen.
Was noch kommt: Die Rechtsverordnung
Das Gesetz ist beschlossen, aber viele Umsetzungsdetails stehen noch aus. Die Bundesregierung ist ermächtigt, per Rechtsverordnung die konkrete Ausgestaltung des öffentlich organisierten Standarddepots zu regeln – also wer es verwaltet, welche Fonds drin sind und was es kostet. Auch die bestehende Altersvorsorge-Durchführungsverordnung wird für neue Verträge ab 2027 aktualisiert. Erst dann werden Details zu Themen wie Wohnriester im neuen System, der genauen Zertifizierung der Produkte und den konkreten Wechselmodalitäten final geklärt sein.
Diesen Beitrag halte ich auf dem Laufenden, sobald neue Informationen vorliegen.
Was sich beim Wohnriester ändert
Auch für die Eigenheimrenten-Förderung bringt die Reform Veränderungen. Drei Punkte sind besonders relevant:
Besteuerung des Wohnförderkontos wird deutlich verkürzt. Bisher musste das Wohnförderkonto über einen Zeitraum von in der Regel 20 Jahren versteuert werden. Künftig soll die Besteuerung auf nur noch fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase verkürzt werden. Nach Ablauf dieser fünf Jahre entfällt auch die Überwachung der Selbstnutzung ersatzlos. Das ist eine echte Vereinfachung – bisher mussten Wohnriester-Nutzer jahrzehntelang nachweisen, dass sie die Immobilie selbst bewohnen.
Mehr Schutz bei Pflegebedürftigkeit und Scheidung. Innerhalb der fünf Jahre wird das Wohnförderkonto aufgelöst und besteuert, wenn die Selbstnutzung aufgegeben wird. Aber es gibt wichtige Ausnahmen: Wer krankheits- oder pflegebedingt die Wohnung verlassen muss, ist geschützt – solange er Eigentümer bleibt und die Wohnung ihm weiterhin zur Verfügung steht. Auch bei Scheidung wird es einfacher: Wird die Ehewohnung dem Partner zugewiesen, unterbleibt die Auflösung des Wohnförderkontos. Neu ist, dass es künftig auch unschädlich ist, wenn ein Ehepartner die Wohnung bereits vor der Scheidung verlässt, um die erforderliche Trennung zu bewirken. Bisher war genau das ein häufiges Problem, das zu einer ungewollten Besteuerung führte.
Entnahmemöglichkeit für Wohneigentum ist nicht mehr Pflicht. Wie oben beschrieben, muss nicht mehr jeder Anbieter die Eigenheimrenten-Förderung im Vertrag vorsehen. Wer diese Option braucht, muss gezielt danach suchen.
Frühstart-Rente: Altersvorsorge ab 6 Jahren
Parallel zum Altersvorsorgedepot plant die Bundesregierung die sogenannte Frühstart-Rente. Dabei sollen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro vom Staat für ein eigenes Depot erhalten – bis zum 18. Geburtstag. Ein Gesetzentwurf dafür wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Der nächste Sitzungstermin ist für den 24. April 2026 angesetzt. Wenn der Bundesrat zustimmt, können Anbieter ab dem 1. Januar 2027 Altersvorsorgedepots auf den Markt bringen.
Bis dahin gilt: Bestehende Riester-Verträge nicht kündigen, keine voreiligen Entscheidungen treffen – und vor allem nicht 2026 noch in die Riester-Auszahlphase wechseln.
Rechner: Lohnt sich der Wechsel für Sie?
In nur 60 Sekunden können Sie damit drei Szenarien gegenüberstellen: Ihren bestehenden Vertrag mit Verrentung, das neue AV-Depot mit Verrentung sowie das AV-Depot mit Auszahlungsplan bis 85 – inklusive individuell einstellbarer Kosten- und Renditeannahmen.
Sie haben Fragen?
Für eine persönliche Einschätzung stehen Ihnen die Verbraucherzentralen oder ein unabhängiger Honorarberater zur Verfügung. Als Verbraucherschützer berate ich Sie gerne – unabhängig und ohne Provisionsinteresse.
Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert. Quellen: Bundesfinanzministerium (FAQ zur Reform), Bundestag (Beschluss vom 27.03.2026), Verbraucherzentrale. Der Beitrag stellt keine individuelle Anlageberatung dar.
© Thomas Beutler – Investiert in Wissen | Stand: 03. April 2026

