Warum du genau hinschauen solltest
Nicht jede Empfehlung ist gleich – und nicht jeder agiert im Interesse seines Auftraggebers.
Eine Übersicht zeigt, wo Fehlanreize lauern, wie transparent gearbeitet wird und wie leicht du die Unterschiede erkennst.
Kurzer Überblick zu den Zulassungen & Kennzeichnungspflichten
Provisionsberater
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Möglicher Fehlanreiz: Bevorzugt Produkte mit hohen Provisionen.
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Zulassung: Meist als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) oder Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Erfordert behördliche Erlaubnis, Sachkunde, Berufshaftpflicht.
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Transparenz: Oft gering – Vergütung im Kleingedruckten.
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Erkennbarkeit: Für Laien schwer, da oft als „kostenlos“ vermarktet.
Honorarberater
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Möglicher Fehlanreiz: Könnte mehr Beratungsstunden abrechnen, als nötig.
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Zulassung:
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§ 34h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater (IHK-Vermittlerregister) – Beratung gegen Honorar im Anlagebereich, keine Provisionen erlaubt.
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§ 93 WpHG – Unabhängiger Honorar-Anlageberater (BaFin-Register) – ebenfalls keine Provisionen, aber Zulassung für Beratung zu komplexeren Finanzinstrumenten.
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§ 34d Abs. 2 GewO – Versicherungsberater (IHK-Vermittlerregister) – praktisch der Honorarberater für den Versicherungsbereich: berät gegen Honorar zu Versicherungen, darf vermitteln, aber keine Vorteile vom Versicherer annehmen.
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Transparenz: Sehr hoch – gesetzlich geregelt, klare Honorarvereinbarung, keine Provisionsannahme.
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Erkennbarkeit: Gut – offizielle Berufsbezeichnung und Eintrag im entsprechenden Register.
Achtung: Viele Berater werben mit „unabhängig“ oder sogar mit dem Begriff „Honorarberater“, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung zu besitzen. Prüfe unbedingt den Eintrag im IHK-Vermittlerregister oder BaFin-Register, bevor du dich entscheidest.
Finfluencer
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Möglicher Fehlanreiz: Inhalte und Empfehlungen so gestalten, dass Klicks, Sponsoren oder Affiliate-Provisionen maximiert werden – auch wenn die Qualität leidet.
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Kennzeichnungspflicht:
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Werbung muss klar erkennbar sein (§ 5a UWG, Medienstaatsvertrag).
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Am sichersten ist eine deutliche Kennzeichnung mit „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang.
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Fehlende oder versteckte Kennzeichnung kann als Irreführung gelten.
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Transparenz: Sehr unterschiedlich.
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Erkennbarkeit: Oft schwer, da Inhalte wie persönliche Tipps wirken.


