Gefangen im geschlossenen Fonds – was tun, wenn man raus will?
Gefangen im geschlossenen Fonds – was tun, wenn man raus will?
Ein Leser hat vor einigen Jahren Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds im Wert von 30.000 Euro übertragen bekommen. Jetzt möchte er raus – aus dringenden Gründen. Erstmalige Kündigung? Frühestens zum 31.12.2027. Was nun?
Die Frage trifft einen neuralgischen Punkt, der mir in der Beratungspraxis immer wieder begegnet: Viele Menschen sitzen in Beteiligungen fest, die sie nie selbst gewählt hätten – und wissen nicht, welche Optionen sie überhaupt haben.
Erst verstehen, womit man es zu tun hat
Ein geschlossener Fonds ist keine Geldanlage wie ein ETF oder ein Tagesgeldkonto. Wer Anteile hält, ist Mitunternehmer – mit allen Konsequenzen. Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht. Keine tägliche Bewertung. Keine Pflichtberichte für die Öffentlichkeit. Das Kapital ist gebunden, typischerweise in einem oder wenigen Immobilienprojekten. Wie gut die laufen? Schwer zu sagen – Transparenz ist bei geschlossenen Fonds strukturell nicht vorgesehen.
Das macht diese Anlageklasse so tückisch: Man kann von außen kaum einschätzen, wie es dem Fonds wirklich geht.
Drei Wege, die real existieren
Der Zweitmarkt. Plattformen wie zweitmarkt.de ermöglichen den Kauf und Verkauf von Anteilen zwischen Anlegern. Wer seinen Fonds dort findet, bekommt einen ersten realistischen Stimmungstest: Gibt es überhaupt Umsätze? Zu welchem Preis werden Anteile gehandelt? Oft mit deutlichen Abschlägen – aber nicht immer. Vor einem Verkauf unbedingt den Gesellschaftsvertrag auf Verkaufsbeschränkungen prüfen. Und: Wer verkauft, überträgt damit nicht zwingend alle Risiken – mögliche Nachschusspflichten können beim Verkäufer verbleiben.
Das Prospekt. Klingt nach Hausaufgaben – ist aber unverzichtbar. Im Prospekt stecken oft die entscheidenden Details: außerordentliche Kündigungsrechte, Nachschusspflichten, besondere Bedingungen für eine Anteilsübertragung. Wer das Dokument nicht mehr hat, kann es bei der Fondsgesellschaft anfordern.
Die Gesellschaft direkt ansprechen. Manchmal gibt es interne Lösungen: Fonds oder Mitgesellschafter kaufen Anteile zurück. Selten – aber es kostet nichts, nachzufragen.
Stecken Sie in einer ähnlichen Situation?
Zweitmarkt recherchieren, Prospekt heraussuchen, Fondsgesellschaft anschreiben – in dieser Reihenfolge. Falls der Betrag es rechtfertigt oder die Situation komplex ist: Holen Sie sich Unterstützung.
Ich helfe Ihnen gerne dabei, Ihre Situation einzuordnen und die nächsten Schritte zu klären. Für rechtliche Fragen arbeite ich mit einer erfahrenen und renommierten Kanzlei zusammen, die auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist – damit Sie nicht allein im Dunkeln tappen.
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Eine Garantie auf Kapitalrückzahlung gibt es auf keinem dieser Wege. Das ist das Wesen einer Beteiligung: Man trägt als Gesellschafter mit – im Guten wie im Schlechten.
Mein ausführlicher Artikel zu diesem Thema – mit allen Details zu den drei Ausstiegswegen, zum Problem der Intransparenz und zur Einordnung in den grauen Kapitalmarkt – ist bei WirtschaftsWoche erschienen: zum Artikel

